Valentin Lippmann
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Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christoph G. •

Glauben Sie, dass man sich als Politiker bei einer Impfpflicht auf die Indemnität (Art 46 GG) berufen könnte, falls es zu vielen Todesfällen käme. Oder wäre die EMRK höherrangig?

Valentin Lippmann
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.,

Die Indemnität schützt die Abgeordneten vor Strafverfolgung für Äußerungen und Abstimmungen im Parlament. Dies gilt natürlich auch für die Abstimmung über ein Gesetz zur Impfpflicht.

Außerdem ein ergänzender Hinweis:

Seit Einführung der Coronaschutzimpfungen vor über einem Jahr sind weltweit über 8,5  Milliarden Impfdosen verabreicht worden. Dementsprechend umfangreich ist die begleitende Forschung und Dokumentation.
In Deutschland veröffentlicht das Paul-Ehrlich-Institut regelmäßig sogenannte Sicherheitsberichte zu den Covid-19-Vakzinen.
Diese sind hier nachlesbar: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html;jsessionid=BC9462AB7275CB4A61C61D2432F42014.intranet212?nn=169730&cms_pos=6

Mit freundlichen Grüßen
Valentin Lippmann

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