im Rahmen der Beratungen des Digitale-Dienste-Gesetzes habe ich eine Regelung vorgeschlagen, derzufolge Diensteanbieter „vernünftige Anstrengungen“ zur anonymen Bereitstellung ihrer Dienste unternehmen sollten.
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Die Freien Demokraten haben nicht nur 2017, sondern auch in diesem Jahr gezeigt, dass eine Regierung mit der Beteiligung der FDP auch einen deutlichen Unterschied ausmachen muss. Dafür sind wir angetreten und dafür werden wir uns weiter einsetzen.
ie Bayerische Staatsregierung geht diesen Weg und wägt/wägte in der sich dynamisch wandelnden Pandemielage immer wieder ab, welche Maßnahmen aufgrund der aktuellen Lage erforderlich sind.
Die SPD-Landtagsfraktion prangert diesen Missstand öffentlich an - eine Kontrollfunktion über die Besetzung von Beiräten hat das Parlament aber nicht.
Auch wenn das Arbeitsschutzkontrollgesetz nicht wörtlich im Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, so hat die Bundesregierung die notwendigen Instrumente, den Arbeitsschutz zu verbessern
Ärztinnen und Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche neutrale Informationen geben, dürfen nicht kriminalisiert werden. Werben damit dürfen sie jedoch nicht.