Versicherte, deren Renten wegen Erwerbsminderung vor dem Jahr 2001 begonnen haben, mussten keine Abschläge bei ihrer Rente hinnehmen und beziehen seither eine ungekürzte Rente. Der Zuschlag auf Renten wegen Erwerbsminderung, die ab dem Jahr 2001 begonnen haben, wirkt daher zielgerichtet bei denjenigen, deren Erwerbsminderungsrenten besonders niedrig sind und die von den gesetzlichen Änderungen seit 2001 besonders betroffen waren.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 01.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Antwort 13.05.2024 von Anna Nguyen AfD
Die AfD hat sich zu einer etablierten patriotischen Kraft in Deutschland entwickelt. In diesem Prozess sind personelle Veränderungen normal.
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Antwort 17.05.2024 von Rolf Mützenich SPD
Wir wollen die Opferrente dynamisieren, die Verfolgungszeit bei beruflich Verfolgten verkürzen und die Bedürftigkeitsgrenze sowie die Absenkung der Ausgleichzahlungen beim Renteneintritt abschaffen.
Antwort 07.05.2024 von Dennis Sonne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wann man mit der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen zu rechnen ist, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen
Antwort 06.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Das Leid der Opfer der SED-Diktatur anzuerkennen ist uns als Freien Demokraten ein wichtiges Anliegen.