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Ja grundsätzlich würde ich der Prüfung zustimmen, sofern nicht nur der Nachweis des Verdachtes, sondern die Verfassungsfeindlichkeit dem Grunde nach durch die Verfassungsschutzbehörden eines Landes oder des Bundes festgestellt würde.
Ich schließe mich der Forderung einer Prüfung an, ohne direkt ein Verbot zu fordern. Auch wichtig ist die demokratische Brandmauer in politischen Gremien.
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD hätte wenig Aussicht auf Erfolg, die Landesregierung kann es nicht einleiten. Wir sind alle gefragt, Ihr entgegenzutreten.
Ich setze mich lieber politisch mit anderen Parteien auseinander.
Sehr geehrter Herr. E.,
ich nehme Bezug auf Ihre Frage vom 17. August 2023. Ich werde Ihnen diese allerdings nicht über abgeordnetenwatch.de beantworten und möchte Ihnen dies auch kurz erklären.