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ie zweite und dritte Lesung haben am 12.04.2024 stattgefunden. Am selben Tag wurde der Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten. § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) soll bereits am 1. August 2024 in Kraft treten.
Das niedersächsische Besoldungsgesetz geht auf Landesrecht zurück. Deshalb sollte Ihre Frage auf Landesebene beantwortet werden.
Ich betrachte ein Verbotsverfahren gegen die AfD - sowohl auf Landes als auch auf Bundesebene - jedoch mit Skepsis. Scheitert ein Verfahren, wird die AfD erneut riesigen Auftrieb bekommen.
Die Thematik eines Parteiverbots ist komplex und sollte in unserem demokratischen System mit Sorgfalt und äußerst Bedacht behandelt werden.
Ich persönlich kann dem viel abgewinnen und befürworte ein solches Verbotsverfahren.
Unser Hauptaugenmerk liegt auf der inhaltlichen Auseinandersetzung, in der wir den Bürgerinnen und Bürgern verdeutlichen möchten, dass die AfD keine bürgerliche Partei mit ernsthaften Antworten ist, sondern eine radikale, völkische und populistische Bewegung ohne echte Lösungen in der Mitte hat