Antwort 17.12.2024 von Sonja Eichwede SPD
Grundsätzlich ist Deutschland verpflichtet, einen internationalen Haftbefehl auszuführen. Dies ist allerdings eine Exekutivaufgabe, die den zuständigen Behörden und der Regierung obliegt.
Grundsätzlich ist Deutschland verpflichtet, einen internationalen Haftbefehl auszuführen. Dies ist allerdings eine Exekutivaufgabe, die den zuständigen Behörden und der Regierung obliegt.
Trotz keiner Zweckbindung verwenden viele Kommunen die Einnahmen für Hundetoiletten, Hundewiesen und auch für die Tierheime