Warum wird die Hundesteuer nicht komplett für Tierheime genommen?

Die Hundesteuer ist eine Steuer, die Kommunen erheben können. Wie bei Steuern üblich, im Gegensatz zu Beiträgen und Gebühren, sind Steuern in ihrer Verwendung nicht zweckgebunden.
Trotz keiner Zweckbindung verwenden viele Kommunen die Einnahmen für Hundetoiletten, Hundewiesen und auch für die Tierheime.
Weitere Fragen an Andreas Winhart

Ja, Verantwortung, Gerechtigkeit, Anstand, Hilfsbereitschaft und Verlässlichkeit sind mir wichtig

Herr Chrupalla und Frau Dr. Weidel haben sich ihr Gehalt nicht "Verdoppelt" sondern die zuständigen Fraktionsgremien haben die genehmigt

Der Bayerische Landtag ist lediglich für Bayern zuständig. Eine Kastrationspflicht für ganz Deutschland wäre eine Bundesangelegenheit und somit wäre der Dt. Bundestag zuständig. Ich denke, die Kollegen in Berlin helfen da gerne weiter.

Der Hintergrund, dass juristisch Hunde eine "Sache" sind, ergibt sich aus der Rechtslogik, dass Hunde auch haftende Besitzer/ Eigentümer haben und nicht selbst haften können oder geschäftsfähig sind.