Antwort 19.05.2025 von Hubertus Heil SPD
Die Angemessenheit der Vergütungshöhe ist nach dem Bundesverfassungsgericht an den mit dem Resozialisierungskonzept verfolgten Zwecken zu messen.
Die Angemessenheit der Vergütungshöhe ist nach dem Bundesverfassungsgericht an den mit dem Resozialisierungskonzept verfolgten Zwecken zu messen.
Mehr als vier Jahre sind seit dem Ausbruch der Covid-Pandemie vergangen. Für die meisten Menschen ist die Pandemie zwar vorbei, aber Hunderttausende in Europa sind in ihrem Alltag noch immer stark eingeschränkt.
Es ist nicht artgerecht. Der Gesetztesentwurf der Koalition zum Tierschutz sorgt hier für Besserung.
Unter den derzeitig gegebenen politischen Umständen erscheint ein Beschluss der Änderung des Tierschutzgesetzes noch in dieser Legislaturperiode unrealistisch