Es ist nicht zutreffend, dass Deutschland auf die Rückzahlung aus dem 2024 beschlossenen „Ukraine Assistance Fund" verzichtet, wie in manchen Medien suggeriert wird.
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Das Bundesministerium des Innern hat inzwischen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet
Ich kann die Bedenken gegenüber der Beitragsstabilisierungsreform gut nachvollziehen. Nicht zu handeln ist aber keine Option, weil der Beitragssatz der gesetzlich Versicherten sich nicht, wie seit 2022 geschehen, innerhalb der nächsten 4 Jahre nochmals verdoppeln darf.
Gern möchte ich auf meine Antwort auf die Frage vom 14. Juni 2026 auf diesem Portal verweisen.
Ich habe mich wieder als Rechtsanwalt zugelassen, um generell fit in meinem Job zu bleiben und auch die Erfahrungen, Sorgen und Nöte, die in der Mandatsarbeit zusammen mit Unternehmen und rechtssuchenden Privatpersonen stehen mit nach Berlin zu tragen.
Der ergänzende Familienzuschlag ist als laufender Besoldungsbestandteil aktiver Beamter konzipiert, um damit besondere Unterhalt- und Belastungssituationen im aktiven Dienst abzufedern