Wie wollen Sie die jetzt entstehenden Schäden in der Zukunft wieder einhegen?
Sehr geehrte Frau Zeulner, im Protokoll 21/84 Seiten 10231 ff ist zu lesen, dass das jetzige Gesetz "nicht das Ende der Fahnenstange" sei und Sie künftig für eine gerechte Entlohnung und gute Versorgung eintreten möchten. Für die Psychotherapie gilt jedoch, dass das jetzige Gesetz Praxisinhaber*innen zur Sitzabgabe bringen wird (viele Boomer gehen vermutlich früher in Rente). Unser Nachwuchs wird gleichzeitig ausgebremst, weil die Weiterbildungsverordnung in der Finanzierung stagniert. Angesichts der Unberechenbarkeit und Planungsunsicherheit, die wir gegenwärtig erleben, entscheiden sich bereits viele dagegen, Psychotherapeut*in zu werden. Gleichzeitig werden viele Erkrankungen chronifiziert und die Teilhabe psychisch Kranker wird geschwächt sein. Wie und wann wollen Sie das wieder korrigieren? Wie und wann und mit welchem Geld sollen wieder Sitze aufgebaut und von welchen Therapeut*innen übernommen werden? Ich fürchte, das "später" könnte zu spät sein. Was wollen Sie dann tun?
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich nehme die mehr als 3.000 Mails und mehrere hundert Briefe zur Honorarkürzung sowie der Stabilisierungsmaßnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung und deren Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung, die mich erreicht haben, sehr ernst. Die Verhandlungen zum Beitragsstabilisierungsgesetz dauern weiter an und ich kämpfe für Verbesserungen.
Beispielsweise streite ich aktuell um eine Lösung bei der Problematik der Budgetierung bei halben Sitzen. Ich sehe hier einen Weg wie ihn der ehemalige unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesauschusses Prof. Josef Hecken aufzeigt: Eine zusätzliche Vergütung doch zu ermöglichen, wenn es um die schwer erkrankten Patientinnen und Patienten, insbesondere Kinder und Jugendliche, geht. Hierfür setze ich mich mit aller Kraft in den aktuellen Verhandlungen ein.
Darüber hinaus habe mich im Rahmen des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege für eine Regelung der Weiterbildungsfinanzierung eingesetzt. Dies ist eine zentrale Grundlage, die zudem nicht von den Maßnahmen des BStabG betroffen ist. Weitere Abschnitte im Rahmen der Weiterbildungen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistungserbringung gegenüber einem Versicherten stehen, sind keine Leistung im Sinne des SGB V, weshalb sie nicht von den Krankenkassen vergütet werden dürfen. Durch die Regelung der Weiterbildungsordnungen in den Ländern ist der Aufwand entsprechend dort zu finanzieren.
Weiterhin arbeite ich aktuell daran, eine gesonderte Bedarfsplanung der Kinder- und Jugendpsychotherapie zu etablieren. Hier prüft das BMG aktuell die konkrete Umsetzung. Darüber hinaus bin ich überzeugt, dass wir noch Potentiale haben, beispielsweise durch die Abschaffung der Konsiliarberichtspflicht oder durch die Erweiterung der interprofessionellen Zusammenarbeit für besonders schwer psychisch Erkrankte mithilfe der Ausweitung der Sozialpsychatriepauschale auch auf Psychotherapeuten. Auch hierfür werde ich mich weiter einsetzen.
Ich kann die Bedenken gegenüber der Beitragsstabilisierungsreform gut nachvollziehen. Nicht zu handeln ist aber keine Option, weil der Beitragssatz der gesetzlich Versicherten sich nicht, wie seit 2022 geschehen, innerhalb der nächsten 4 Jahre nochmals verdoppeln darf. Das würde nicht nur meinem, sondern dem Gerechtigkeitsempfinden aller Beitragszahler widersprechen. Es geht also nur mit einem gerechten Gesamtpaket, das solche Möglichkeiten wie die oben beschriebene zulässt, um die Akzeptanz der Mehrheit der Menschen zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Emmi Zeulner, MdB

