Antwort 08.09.2022 von Stephan Brandner AfD
Selbstverständlich. Ich empfehle dazu folgenden Artikel:
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Gerne würden wir Ihre Frage beantworten, es fehlen uns dafür aber leider die erforderlichen Informationen.
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Ja, Sie haben einen Anspruch auf die Energiepreispauschale, da Sie im Jahr 2022 in einem Arbeitsverhältnis standen und auch noch Lohnersatzleistungen beziehen.
Der parallele Aufbau von LNG-Terminals ist wichtig für die Versorgungssicherheit.
Um pflegende Angehörige bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen und die pflegerische Versorgung sicherzustellen, wurde geltendes Recht angepasst und flexibilisiert