Das ifo-Institut und das Institut der deutschen Wirtschaft haben durch Bewertungen des Mitteleinsatzes des SVIK Fragen rund um den Einsatz der Mittel hervorgerufen. Die Vorwürfe, dass erhebliche Teile der SVIK-Mittel zweckentfremdet worden seien, sind nicht gerechtfertigt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Zentraler Unterschied zur vergangenen Wahlperiode ist, dass wir nicht befugt sind, selbst einen Normenkontrollantrag gegen den Bundeshaushalt einzubringen.
Das Sondervermögen wurde damals sehr schnell beschlossen, obwohl absehbar war, dass genau solche Probleme entstehen. Deshalb glauben wir auch nicht, dass eine Klage etwas am Kern ändern würde.
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Unabhängig davon bleibt eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ein zentrales Anliegen.
In dieser Form gefährdet das Gesetz die Gesundheitsversorgung aller Bürger*innen
Eine verantwortungsvolle Finanzpolitik trägt dafür Sorge, die Übertragung von finanziellen Altlasten an nachfolgende Generationen zu vermeiden.