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Bärbel Bas
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Frage von Eva P. •

Warum soll der Unterhaltsvorschuss abgeschafft werden, wenn der andere Elternteil nicht zahlt, aber die Witwenrente soll nicht abgeschafft werden?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst möchte ich Ihnen versichern: Eine Abschaffung des Unterhaltsvorschusses ist nicht geplant. Auslöser der aktuellen Debatte sind die stark gestiegenen Kosten: Bund, Länder und Kommunen gaben 2024 fast viermal so viel für den Unterhaltsvorschuss aus wie noch 2016. Ein zentrales Problem sind zudem die niedrigen Rückholquoten – also die Frage, welchen Anteil der Kosten sich der Staat von den eigentlich Unterhaltspflichtigen zurückholen kann.

Es braucht daher einen klaren Fokus auf die tatsächlichen Schwachstellen des Systems. Die niedrigen Rückholquoten sind Ausdruck unzureichender Verwaltungsstrukturen und eines mangelhaften Datenaustauschs. Hier müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam ansetzen. Wer zahlen kann und sich seiner Verantwortung entzieht, muss künftig wirksamer in die Pflicht genommen werden. Grundsätzlich gilt aber: Der Unterhaltsvorschuss ist eine zentrale Schutzleistung für Hunderttausende Kinder, die es verlässlich auszugestalten gilt.

Die Hinterbliebenenrente ist eine gänzlich andere Leistung: Sie ersetzt nach dem Tod eines Versicherten den wegfallenden Unterhalt und dient der Absicherung von Witwen, Witwern und Waisen. Dabei ist es legitim, ihre aktuelle Ausgestaltung zu hinterfragen. Diese stammt aus einer Zeit, in der die Alleinverdienerehe das vorherrschende Familienmodell in Westdeutschland war. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich seitdem grundlegend verändert. Die Alterssicherungskommission empfiehlt daher in ihrem Bericht, Reformoptionen zu prüfen, die die Hinterbliebenenversorgung an diese veränderten Verhältnisse anpassen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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