Wir wollen, dass der Teil des Einkommens, den die Bürger aufwenden müssen, um die gestiegenen Energiekosten zu tragen, nicht auch noch vom Staat besteuert wird. Wir wollen deshalb für die Einkommen unterhalb von 30.000/60.000 Euro (alleinstehend/verheiratet) einen Energieentlastungsbetrag (Freibetrag) bei der Einkommensteuer in Höhe von 3.000 Euro sowie zusätzlich 1.000 Euro für jedes Kind für die Jahre 2022 und 2023 pro Haushalt.
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Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine betrifft auch uns hier in Deutschland, und gerade der sprunghafte Anstieg der Energiepreise bringt soziale Härten und wirtschaftliche Gefahren mit sich. Im Frühjahr hat die Bundesregierung beschlossen, alle Arbeitnehmer*innen über die Arbeitgeber*innen mit der Energiepauschale zu entlasten. Dies hatte laut Bundesregierung vor allem administrative Gründe. Mit der aktuellen Regelung gibt es keine Möglichkeit, Erwerbslose zu unterstützen.
die Frage des Umgangs mit dem so genannten „Atomdeal“ ist eine, die – soweit ich weiß – von unserer grünen Außenministerin Annalena Baerbock auch im europäischen Raum sowie mit europäischen Partnern weltweit diskutiert wird.
Wir müssen mehr bezahlbare Wohnungen bauen. Unser Ziel ist, dass pro Jahr 400.000 Wohnungen bundesweit gebaut werden.
den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses stehen die Unterlagen für ihre Arbeit zur Verfügung.
weil in der Europäischen Union grundsätzlich die Rechtsstaatlichkeit gilt.