Was Ihre Möglichkeiten in Deutschland angeht: Wenn Sie hierzulande wohnen und hier auch unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, können Sie als Grenzgänger die Energiepreispauschale im kommenden Jahr im Rahmen der Einkommenssteuererklärung für dieses Jahr gegenüber dem für Sie zuständigen Finanzamt geltend machen.
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Rahmendaten der Härtefallhilfen für Privathaushalte finden sie auch auf der Seite des BMWK:
Aktuell wird auf EU-Ebene an einer Überarbeitung der Ökodesign-Vorschriften gearbeitet, und aus der aktuell geltenden Richtlinie soll eine direkt geltende Verordnung werden. Das Ziel ist, nachhaltige Produkte in der EU zur Norm zu machen.
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Vermutlich müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Die neuen Regelungen sehen jetzt vor, dass in der einjährigen Karenzzeit die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft und die angemessenen Heizkosten übernommen werden. Das Ersparte muss nicht aufgebraucht werden, sofern es sich nicht um erhebliches Vermögen handelt. Als erheblich gelten nunmehr 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.