Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
SPD
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Frage von Heinrich H. •

Wird das Schonvermögen während der Karenzzeit beim Bürgergeld auf die Grundsicherung im Alter übertragen ?

Sehr geehrter Herr Wiese
Durch die Corona Sonderregelung mit einem Schonvermögen bis 60.000€ habe ich noch bis zum 31.12.22 Anspruch auf Grundsicherung im Alter.
Jetzt bin ich mir nicht sicher ob ich zumindest für die Karenzzeit beim Bürgergeld mit einem Schonvermögen bis 60.00€ , ab 1.1.23 weiterhin Grundsicherung im Alter beziehen kann.
Bin ich bei den Verhandlungen über das Bürgergeld im Vermittlungsausschuß als Bezieher von Grundsicherung im Alter außen vor ?
Werden die 2 Jahre Karenzzeit beim Bürgergeld mit dem Schonvermögen bis 60.000 ( wenn sie denn so im Vermittlungsauschuß beschlossen werden ), auf die Grundsicherung im Alter übertragen ?
Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Antwort !
M.f.G H.H.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

danke für Ihre Anfrage. Nachdem der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag sich am Mittwoch auf einen Gesetzesvorschlag geeinigt haben, haben wir heute im Deutschen Bundestag die überarbeitete Version des Bürgergeldes verabschiedet. Damit vollziehen wir nach 20 Jahren einen fundamentalen Wandel des Sozialstaates.

Die neuen Regelungen sehen jetzt vor, dass in der einjährigen Karenzzeit die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft und die angemessenen Heizkosten übernommen werden. Das Ersparte muss nicht aufgebraucht werden, sofern es sich nicht um erhebliches Vermögen handelt. Als erheblich gelten nunmehr 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.

Über die Karenzzeit hinaus ist vorgesehen, dass im SGB XII, wonach die Grundsicherung im Alter geregelt ist, der Vermögensschonbetrag von bisher regulär 5.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht und zusätzlich auch ein angemessenes Kraftfahrzeug von der Vermögensanrechnung freigestellt wird. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung aufgrund der Corona-Pandemie läuft, wie Sie auch schon angemerkt haben, zum Jahresende 2022 aus.

Bei Fragen zu Leistungen passend zu Ihrer Lebenssituation können Sie sich an die Mitarbeiter:innen des zuständigen Amtes bei Ihnen vor Ort wenden. Dort kann man Ihnen sicherlich fachkundig weiterhelfen.

Beste Grüße

Dirk Wiese

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