
Ich bitte um Verständnis dafür, dass man nicht pauschal von einem „Affront“ sprechen kann, wenn bei einer Abstimmung ernsthafte Fragen – wie etwa Plagiatsvorwürfe – im Raum stehen
Ich bitte um Verständnis dafür, dass man nicht pauschal von einem „Affront“ sprechen kann, wenn bei einer Abstimmung ernsthafte Fragen – wie etwa Plagiatsvorwürfe – im Raum stehen
Ich hätte Frau Brosius-Gersdorf schon bei der ursprünglich angesetzten Wahl gewählt - so wie alle anderen Grünen auch.
Wir stehen weiter uneingeschränkt hinter Frauke Brosius-Gersdorf.
Wir wollen keine "emotionalisierte Politisierung der Verfassungsrichterwahl". Abgeordnete müssen jedoch ihre Bedenken gegen Kandidaten äußern können, was ich übrigens auch getan habe. Meine Gründe habe ich an anderer Stelle hier auf abgeordnetenwatch.de dargelegt.
Zweifelsohne gab es eine Kampagne gegen die Kandidatin für das Richteramt im Bundeverfassungsgericht. Meine Bedenken gegen die Wahl von Frau Brosius-Gersdorf sind jedoch davon unabhängig.
Frau Brosius-Gersdorf hat ihre Kandidatur zurückgezogen. Das bedauere ich sehr, gleichzeitig habe ich aber auch großen Respekt vor dieser Entscheidung.