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Martin Kröber
SPD
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Frage von Julia W. •

Wie rechtfertigen Sie die Einschränkung der Informationsfreiheit und damit der Kontrolle staatlichen Handelns?

Sehr geehrter Herr Körber,

mit großer Sorge habe ich Berichte über die geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes gelesen. Sollten sich diese bestätigen, würde das IFG faktisch erheblich eingeschränkt. Ein berechtigtes Interesse, der Ausschluss zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie der Wegfall der Kostendeckelung würden den Zugang zu staatlichen Informationen massiv erschweren.

Ich möchte daher wissen, wie Sie sich zu diesen Plänen positionieren. Werden Sie einer solchen Reform zustimmen?

Als Wähler halte ich Transparenz und die Möglichkeit, staatliches Handeln zu kontrollieren, für unverzichtbare Grundpfeiler unserer Demokratie. Diese Einschätzung teilen auch viele Menschen in meinem Umfeld. Sollte das IFG in dieser Form geschwächt werden, werde ich dies nicht akzeptieren und bei meiner zukünftigen Wahlentscheidung entsprechend berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau W., ich danke Ihnen für Ihre Frage und Ihr Interesse und gebe Ihnen hierzu gerne eine Antwort.

Das IFG ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.

Ich unterstütze daher das Vorhaben, das IFG unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch nach 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.

Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt sind. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben.

Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung meinerseits geben.

 

Viele Grüße und Glück auf!

Martin Kröber

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