Die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union ist bis zum 15. November 2024 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung prüft aktuell noch, ob sich aus der Richtlinie gesetzgeberischer Umsetzungsbedarf im Mindestlohnrecht ergibt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 03.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Antwort 02.04.2024 von Sandra Bubendorfer-Licht FDP
Es ist wichtig, dass in den Ressorts genau beraten wird, wie der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber am besten umgesetzt werden kann.
Antwort 03.07.2024 von Konstantin Kuhle FDP
Zur konkreten Ausgestaltung der Reform kann ich Ihnen leider derzeit noch keine Angaben machen. Wir werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genau prüfen, um sicherzustellen, dass Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte in Zukunft verfassungsgemäß und angemessen besoldet werden.
Antwort ausstehend von Muhanad Al-Halak FDP
Antwort 19.04.2024 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Putin will genau das: dass wir unsere besten Offiziere in die Wüste schicken.
Antwort 25.03.2024 von Johann Saathoff SPD
Wie Sie wissen, ist das Verfahren auf Bundesebene für eine Alimentation von Bundesbeamten nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts noch nicht abgeschlossen, deshalb kann ich auch keine Neuigkeiten vermelden