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Der Unterschied liegt meiner Auffassung nach in der Motivation der Personen. Whistleblower sind Personen, die auf Missstände aufmerksam machen, um den Betroffenen zu nutzen. Denunzianten handeln aus niederen Beweggründen, um zielgerichtet einer Person oder Institution zu schaden.
Whistleblower: Person, die Missstände [an ihrem Arbeitsplatz] öffentlich macht.
Wie im parlamentarischen Verfahren üblich wurde der Gesetzentwurf anschließend zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Dort finden aktuell Anhörungen und Befragungen statt.
Für Beamt:innen sind aktuell keine gesonderten Regeln geplant - diese sind auch nicht notwendig. Zudem gibt es, wie beispielsweise von meinem bayerischen SPD-Kollegen Arif Tasdelen erfragt, bereits jetzt Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit im öffentlichen Dienst [...].