
Antwort ausstehend von Olaf Feuerborn CDU

Mir ist da grundsätzlich was wichtig: Wir tun in diesem Land oft so, als zähle nur der akademische Abschluss etwas.
Genau an dieser Stelle liegt Ihr stärkstes Argument, und ich nehme es mit in die Beratungen: Ein harter Stichtag, bei dem wenige Tage über zwei Jahre Lebensarbeitszeit entscheiden, ist keine tragfähige Lösung.
Eine abschließende Bewertung, ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vorliegen, kann ich nicht vornehmen. Fest steht jedoch: Die Hürden für ein erfolgreiches Verbotsverfahren sind in Deutschland bewusst sehr hoch.