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Sebastian Hartmann
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Frage von Raphael S. •

Musterung: 99,5% aller Genitalbegutachtungen sind lt. Ihrem Haus unauffällig. Wieso wird trotzdem jeder standardmäßig aufgefordert sein Genital zu entblößen statt auf eine Anamnese umzusteigen?

Hallo Herr Hartmann,

ich bitte Sie mit meiner Nachfrage konkret auf meine Kritik einzugehen.

Untersuchungsgründe laut Dienstvorschrift A1-831/0-4000 Nr. 2079:

- "Fehlen, Verlagerung, Veränderung der Hoden",

- "Veränderungen an Nebenhoden und Samensträngen",

- "Parasitenbefall" und "endokrine Störungen".

Einige Gründe erscheinen für die Tauglichkeitsfeststellung höchst fragwürdig!

Die nationalen und internationalen urologischen Leitlinien sprechen sich explizit gegen ein Genital-Screening aus und benennen ein höheres Schadens- als Nutzenpotenzial: Vereinbarkeit mit § 17 Abs. 4 S. 2 WPflG?

- Wie rechtfertigen Sie, dass Sie sich - in einem Pflichtsetting - über die Empfehlungen der breiten wissenschaftlichen Fachwelt hinwegsetzen?

- Klären Sie die Betroffenen auf, dass das Vorgehen im Widerspruch zur Empfehlung steht?

Nur 0,5% haben lt. Ihrem Haus ein relevantes Ergebnis. Welchen Schaden sehen Sie konkret, wenn die Unterhose anbleibt und nur eine Anamnese durchgeführt wird?

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