Herr Schwab warum haben sie und die EVP für die CRD 6 Richtlinie gestimmt obwohl das nicht die Position der CDU ist?
Bis zum 11.01.27 müssen wir in Deutschland die CRD 6 Richtlinie umgesetzt haben die uns darin einschränkt ausländische Finanzgeschäfte zu machen. Die ausländischen Banken bei den Deutschen ihre Konten haben, müssen bald ihre Geschäftsbeziehung beenden wenn Sie keine deutsche Niederlassung haben. Das verstößt gegen das Grundgesetz.Art.2 und 11. Sie verletzen erneut die Grundrechte der Bürger.
Sehr geehrter Herr Renee R.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ihre Sorge, dass die neuen europäischen Bankenregeln den Zugang zu ausländischen Finanzdienstleistungen einschränken könnten, kann ich nachvollziehen.
Die CRD VI – Richtlinie (EU) 2024/1619 enthält allerdings kein generelles Verbot, als deutscher Bürger Konten oder Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Banken zu unterhalten. Sie betrifft bestimmte Kerngeschäfte von Banken mit Sitz außerhalb der EU. Wenn solche Drittlandbanken diese Dienstleistungen aktiv Kunden in Deutschland anbieten wollen, müssen sie grundsätzlich über eine zugelassene Niederlassung in der EU verfügen.
Wichtig ist, dass Ausnahmen vorgesehen sind. Kontaktiert ein Kunde eine Drittlandbank aus eigener Initiative, kann eine Geschäftsbeziehung grundsätzlich weiterhin möglich sein. Auch bestehende Verträge, die vor dem 11. Juli 2026 geschlossen wurden, müssen nicht allein aufgrund der neuen Regelung beendet werden. Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie in Artikel 21c CRD VI.
Die neuen Anforderungen an Drittlandbanken gelten ab dem 11. Januar 2027. Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass eine wirksame Bankenaufsicht nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen für Verbraucher und Unternehmen führt. Die vorgesehenen Ausnahmen und der Schutz bestehender Verträge sind deshalb wichtige Bestandteile der Regelung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Andreas Schwab MdEP

