Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Martin R. • 13.09.2008
Antwort von Erwin Huber CSU • 19.09.2008 (...) Zur Ausweitung der Naturzonen gab es im Kommunalen Nationalparkausschuss, in dem alle Kommunen und die Landkreis Regen und Freyung-Grafenau vertreten sind, breite Zustimmung. Wer den Nationalpark Bayerischer Wald will, der muss auch der Ausweitung der Naturzonen zustimmen. Die Bevölkerung unterstützt den Nationalpark ganz klar: In einer repräsentativen Befragung haben sich 76 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in den Nationalparkgemeinden für den Nationalpark Bayerischer Wald ausgesprochen. (...)
Frage von Dipl.-Phys. Helmut G. • 13.09.2008
Antwort von Sigmar Gabriel SPD • 15.09.2008 Sehr geehrter Herr Gobsch,
Frage von Dipl.-Phys. Helmut G. • 13.09.2008
Antwort von Ulrich Stockmann SPD • 17.09.2008 (...) In Deutschland sollten wir den Einsatz des Feinstaubklebers zügig vorantreiben. Durch ihn kann die Feinstaubkonzentration in der Luft um bis zu 35 Prozent verringert werden. (...)
Frage von Guenter M. • 12.09.2008
Antwort von Dagmar Wöhrl CSU • 17.09.2008 (...) gerne beantworte ich Ihre Frage. Im Rahmen der Neuregelung des Schornsteinfegerwesens wird dem Schornsteinfegerhandwerk eine Übergangszeit bis zum 31.12.2012 eingeräumt, um sich auf den Wettbewerb vorzubereiten und ggfs. zusätzliche Qualifikationen zu erlangen. (...)
Frage von Michael S. • 12.09.2008
Antwort von Mechthild Rawert SPD • 16.09.2008 (...) Tatsache ist, dass ich Mitglied im Ausschuss Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag bin. (...) Aus diesem Grund beschäftige ich mich seit Monaten mit dem Thema Delfinhaltung und Delfintherapie. (...)
Frage von Helge D. • 12.09.2008
Antwort von Horst Seehofer CSU • 17.10.2008 (...) Im Anhang der Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (GenTPflEV) ist festgelegt, dass der Erzeuger zwischen dem Rand einer Anbaufläche mit gentechnisch verändertem Mais und dem Rand einer benachbarten Fläche mit konventionell angebautem, nicht gentechnisch verändertem Mais einen Mindestabstand von 150 Metern einzuhalten hat. Zwischen dem Rand einer Anbaufläche mit gentechnisch verändertem Mais und dem Rand einer benachbarten Fläche mit ökologisch angebautem, nicht gentechnisch verändertem Mais hat der Erzeuger einen Mindestabstand von 300 Metern einzuhalten. Im Falle amtlicher Versuche darf dieser Mindestabstand unterschritten werden, soweit durch andere Maßnahmen, insbesondere durch Entfernen oder Eintüten der männlichen Blütenstände vor der Blüte und durch Anlage einer Mantelsaat, ein Austrag von Pollen aus der Anbaufläche verhindert wird. (...)