Antwort 01.10.2026 von Sanae Abdi SPD
Der derzeit verhandelte Entwurf wird von der Bundesregierung daher nicht grundsätzlich blockiert.
Der derzeit verhandelte Entwurf wird von der Bundesregierung daher nicht grundsätzlich blockiert.
Unser Ziel ist, Kinder wirksam zu schützen, ohne die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation aller zu gefährden.
Inzwischen wurde die Lehrerin amtsärztlich untersucht und wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
Unabhängig vom Einzelfall werden derzeit eine Vielzahl beamtenrechtlicher Regelungen auf ihrer praktische Anwendbarkeit überprüft.
Ein Verbotsverfahren sollte nur eingeleitet werden, wenn die Erfolgsaussichten belastbar sind.