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Meral Thoms
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Frage von Rene B. •

Was unternehmen Sie gegen Fälle wie in Wesel, wo eine Lehrerin seit 17 Jahren krankgeschrieben ist, volle Bezüge erhält und trotz Betrugsermittlungen gegen den Ruhestand klagt?

Sehr geehrte Frau Thoms,

ein aktueller Fall aus Wesel beschäftigt mich als Bürger und Steuerzahler sehr: Eine verbeamtete Lehrerin ist seit 2009 krankgeschrieben, hat nie unterrichtet, bezieht bis heute volle Bezüge und klagt nun gegen ihre Versetzung in den Ruhestand. Gleichzeitig wird gegen sie wegen Betrugs ermittelt, da sie während der Krankschreibung als Heilpraktikerin gearbeitet haben soll. Dieser Fall offenbart ein strukturelles Versagen: Kontrollmechanismen greifen nicht, Verfahren ziehen sich jahrelang hin und Steuermittel fließen ungehindert weiter. Das untergräbt massiv das Vertrauen der Bürger in den Staat und schadet unserer Demokratie. Ich frage Sie: Welche konkreten Maßnahmen und Reformen im Beamtenrecht befürworten Sie, um solche Fälle künftig zu verhindern?

Bitte nehmen Sie Stellung.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Der von Ihnen angesprochene Fall ist in der Tat schwerwiegend. Dabei muss man allerdings zwischen dem Verhalten der betroffenen Lehrkraft, zu dem noch strafrechtliche Ermittlungen laufen, und den Fehlern der zuständigen Verwaltung unterscheiden.

Unstrittig ist: Die Lehrerin wurde über viele Jahre nicht zu einer amtsärztlichen Untersuchung geschickt, obwohl eine solche Überprüfung bei derart langen Krankheitszeiten angezeigt gewesen wäre. Dieser Vorgang ist inzwischen innerhalb der Bezirksregierung Düsseldorf aufgearbeitet worden. Gerade solche Fälle dürfen sich nicht wiederholen.

Inzwischen wurde die Lehrerin amtsärztlich untersucht und wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Gegen diese Entscheidung hat sie Klage eingereicht. Anders als teilweise dargestellt, erhält sie derzeit nicht mehr ihre vollen Dienstbezüge, sondern Bezüge in Höhe ihres Ruhegehalts. Sollte sie mit ihrer Klage Erfolg haben, müsste die Differenz nachgezahlt werden. Parallel laufen strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts, dass sie während ihrer Krankschreibung als Heilpraktikerin tätig gewesen sein soll. Über diesen Vorwurf ist bislang nicht abschließend entschieden.

Aus dem Fall werden aber auch gesetzgeberische Konsequenzen gezogen. Die Landesregierung hat im Juli einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in den Landtag eingebracht. Darin sollen die Regeln für Fälle verschärft beziehungsweise rechtlich klargestellt werden, in denen Beamtinnen oder Beamte eine angeordnete amtsärztliche Untersuchung ohne hinreichenden Grund verweigern. 

Künftig soll eine solche Weigerung bei der Prüfung der Dienstunfähigkeit berücksichtigt werden können. Außerdem soll sie im Einzelfall als unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst gewertet werden können. Da bei schuldhaftem Fernbleiben bereits heute der Anspruch auf Besoldung entfallen kann, würde damit ein deutlich wirksameres Instrument geschaffen – auch ohne zunächst ein langwieriges Disziplinarverfahren abwarten zu müssen. Alternativ kann eine Person, die sich der Feststellung ihrer Dienstfähigkeit verweigert, unter bestimmten Voraussetzungen so behandelt werden, als läge Dienstunfähigkeit vor, was eine Versetzung in den Ruhestand ermöglichen kann. Ein Automatismus ist ausdrücklich nicht vorgesehen; die Umstände des jeweiligen Falls müssen geprüft werden.

Diese Änderungen unterstütze ich. Sie stärken die Handlungsmöglichkeiten des Dienstherrn und sorgen gleichzeitig dafür, dass nicht alle langzeiterkrankten Beamtinnen und Beamten unter Generalverdacht gestellt werden. Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass bestehende Kontrollmechanismen konsequent angewandt werden und Behörden bei ungewöhnlich langen Krankheitszeiten frühzeitig handeln.

Mit freundlichen Grüßen

Meral Thoms MdL

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