
Antwort ausstehend von Anja von Marenholtz-Diemer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zur Rente hat die Alterssicherungskommission einstimmig 33 Reformmaßnahmen empfohlen.
Selbst bei unmittelbarem Bezug zum Verfolgungsschicksal der Opfer, bleibt der Verkauf derartiger Gegenstände an Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken und Archive weiterhin möglich (vgl. § 2 Nr. 1 des Gesetzesentwurfs).
Das geplante Verbot gilt für historische Gegenstände mit Bezug auf die Verfolgung, nicht für persönlichen Besitz.