Nordrhein-Westfalen will Handel mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern verbieten. Dürfen dann die meisten in Altersarmut lebenden jüd. Menschen hierzulande ihre pers. Gegenstände nicht verkaufen?
"Nordrhein-Westfalen will Handel mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern verbieten
Landesregierung bringt Gesetzentwurf in die kommende Sitzung des Bundesrates ein"
Dürfen folglich im "Gedächtnistheater"* um die "gefühlten Opfer"** u. "Illusionen der Vergangenheitsbewältigung" auch die meisten statistisch im Rentenalter in Altersarmut (https://tinyurl.com/se5phxw8) lebenden jüdischen Menschen hierzulande, um die es in der Initiative, wie auch im Umgang von Justiz in diesem Land mit Antisemitismus i.d.R. bekanntlich gar nicht geht*** , ihre persönlichen oder familiären Gegenstände nicht oder erst nach kostspieliger Rechtsberatung durch Anwalt/in für Vertrags- u. Strafrecht verkaufen? Wie ist der Geltungsbereich des Gesetzesentwurfs: deutsch oder transnational?
* https://tinyurl.com/4rhna9a4
** https://www.klett-cotta.de/produkt/gefuehlte-opfer-9783608946499-t-4100

