Gibt es eine Amtszulage zukünftig nur für z.B. Gesamtschulrektoren A13 und nicht für Lehrer A13 im 1. Beförderungsamt? Siehe Gesetzesvorlage!
Sehr geehrter Herr Dr. Optendrenk!
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/nw/nw-v-18-5108.pdf
Hier wird nur von einer Amtszulage für zum Beispiel Gesamtschulrektoren A13 gesprochen!!
Die meisten, die die beförderungswürdigen Aufgaben mit massiver Mehrarbeit ohne Stundenentlastung übernehmen, sind aber keine Koordinatoren! Es sind Lehrer im 1. Beförderungsamt A13. Sollen diese engagierten Lehrkräfte, die oft seit Jahrzehnten diese Arbeiten übernehmen und nach Revision und Bestenauslese befördert wurden, ihre Urkunde nun entsorgen?
Gibt es in Zukunft dann wieder ausreichend Entlastungsstunden im Wert des eigentlichen Besoldungsabstandes von A12 auf A13 von rund 450 - 550 Euro brutto?
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcus-optendrenk/fragen-antworten/frage-zum-1-befoerderungsamt-sek1-was-geschieht-mit-denjenigen-die-eine-revision-durchgefuehrt-haben-nach?pk_campaign=share-native&pk_source=n
Ich bitte höflich um die Beantwortung meiner beiden Fragen
Grüße aus dem Münsterland!

