Antwort 28.10.2026 von Franziska Hoppermann CDU
Eine als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestufte Partei darf in Deutschland grundsätzlich gewählt werden, weil die Verfassungsschutz-Einstufung kein Wahlausschluss und kein Parteiverbot ist.
Eine als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestufte Partei darf in Deutschland grundsätzlich gewählt werden, weil die Verfassungsschutz-Einstufung kein Wahlausschluss und kein Parteiverbot ist.
Gleichzeitig werden wir langfristig gegen die missbräuchlichen Preisaufschläge an der Zapfsäule vorgehen.
Entscheidend ist, die Energiewende stärker an marktwirtschaftlichen Grundsätzen auszurichten und unnötige Kosten zu vermeiden. Mit einem Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu den Netzentgelten entlasten wir Stromkunden bereits in diesem Jahr.