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Franziska Hoppermann
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Frage von Sabine Kocer / U. •

Wie ist es möglich, das eine gesichert Rechtsextremistische Partei in Deutschland gewählt werden kann ?

Warum erlaubt das deutsche Rechtssystem die Wahl einer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei, und warum führt eine solche Einstufung durch den Verfassungsschutz nicht automatisch zu einem Parteiverbot ?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau K.,

Eine als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestufte Partei darf in Deutschland grundsätzlich gewählt werden, weil die Verfassungsschutz-Einstufung kein Wahlausschluss und kein Parteiverbot ist. Ein Verbot setzt vielmehr eine eigenständige, sehr hohe verfassungsrechtliche Schwelle voraus, die nur das Bundesverfassungsgericht feststellen kann.

Das allgemeine, gleiche und freie Wahlrecht gilt grundsätzlich für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger. Eine Partei verliert nicht automatisch das Recht, an Wahlen teilzunehmen, weil Verfassungsschutzbehörden sie als extremistisch bewerten.

Die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ bedeutet, dass die Behörde keine Zweifel mehr daran hat, dass die Bestrebung aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder andere Schutzgüter des Verfassungsschutzes gerichtet ist. Sie ist aber primär eine Erkenntnis- und Beobachtungsmaßnahme, denn der Verfassungsschutz sammelt und bewertet Informationen, ist jedoch keine Strafverfolgungs- oder Wahlprüfungsbehörde. Ein Parteiverbot ist nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz nur möglich, wenn eine Partei nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden.

Und schließlich: Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei verbieten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Der Verfassungsschutz kann weder ein Verbot beantragen noch anordnen.

Mit freundlichen Grüßen,  

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