Wird der geplante Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der Besoldung in NRW nach durchgängiger Ablehung der einzelnen Gewerkschaftsverbände (siehe Stellungnahmen) noch entsprechend überarbeitet?
Sehr geehrter Herr Optendrenk,
mit Erstaunen habe ich den Gesetzentwurf gelesen. Einige geplante Punkte, wie z.B. das jurisitisch äußerst umstrittene fiktive Partenereinkommen, die Berechnungen der Tarifparameter erst ab 2007 und nicht ab 1996 (mit der für mich nicht schlüssigen Begründung des Übergangs vom BAT in den TVÖD) und die monetäre Orientierung bei den Berechnungen knapp oberhalb der Prekaritätsschwelle sehe ich sehr kritisch bezüglich einer amtsangemessenen Besoldung. Außerdem möchte ich noch eine Frage zu dem Entwurf von Brandenburg bezüglich des Abstandsgebots stellen. Brandenburg hat bei seinen Neuberechnungen der Besoldungsstufen scheinbar immer den gleichen prozentualen Abstand zwischen den Stufen angesetzt, was NRW anscheinend nicht gemacht hat. Wird dadurch nicht der notwendige Abstand zwischen den Besoldungsstufen in NRW verletzt? Es wäre schön, wenn diese Punkte nochmal diskutiert und ggf. korrigiert würden.
Mit freundlichen Grüßen!
M. V.

