Auch der Abbau von Barrieren in bundeseigenen Bestandsbauten muss deutlich früher als 2045 erfolgen.
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der vorliegende Regierungsentwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz ist nach meiner Einschätzung weder mit der UN-Behindertenrechtskonvention noch mit dem Diskriminierungsverbot nach dem Grundgesetz vereinbar.
Ja, meine Bundestagsfraktion wird Anträge zum Behindertengleichstellungsgesetz einbringen, die genau in diese Richtung gehen.
Öffentliche Mittel müssen aus meiner Sicht dazu beitragen, Teilhabe zu ermöglichen und bestehende Barrieren abzubauen.
Als SPD stehen wir vollumfänglich hinter der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Wir haben bei den letzten Bundestagswahlen nur 16,4 Prozent der Stimmen gewinnen können. Das ist die Realität, die uns dazu zwingt, bei der Umsetzung einer besseren Barrierefreiheit Schritt für Schritt vorzugehen.