Werden Sie Änderungsanträge zum BGG einbringen, um die Verpflichtung zur Barrierefreiheit auf private Anbieter auszuweiten?
Als Mensch mit Behinderung warte ich seit 17 Jahren auf die Umsetzung der Menschenrechte aus der UN Behindertenrechtskonvention.
Sehr geehrter David L.,
ja, meine Bundestagsfraktion wird Anträge zum Behindertengleichstellungsgesetz einbringen, die genau in diese Richtung gehen.
Ich kann nur erahnen, wie frustrierend die lange Wartezeit auf die tatsächliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sein muss. Menschenrechte dürfen nicht davon abhängen, ob Angebote öffentlich oder privat organisiert sind.
Konkret setzt sich die meine Fraktion dafür ein, dass die Versagung angemessener Vorkehrungen uneingeschränkt als Benachteiligung anerkannt wird. Menschen mit Behinderungen sollen Diskriminierung durch Unternehmen nicht nur feststellen lassen, sondern auch gerichtlich verfolgen können. Wir wollen, dass im Streitfall eine Beweislastumkehr gilt und dass Bundesgebäude verbindlich, umfassender und schneller - mit einer Frist bis zum 31. Dezember 2036 - barrierefrei umgebaut werden, ohne pauschale Ausnahmen etwa für Bundeswehr oder Sicherheitsbehörden.
Ähnlich haben wir es auch in unserem bereits eingebrachten Begleitantrag formuliert: siehe Drucksache 21/5335.
Mit freundlichen Grüßen
Ricarda Lang

