Die SPD spricht regelmäßig von sozialer Gerechtigkeit und Teilhabe. Warum enthält der Gesetzentwurf keinen wirksamen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber privaten Unternehmen bei Diskriminierung?
Als Mensch mit Behinderung warte ich seit 17 Jahren auf die Umsetzung der Menschenrechte aus der UN Behindertenrechtskonvention. Die SPD war in dieser Zeit 13 Jahre lang in Regierungsbeteiligung. Wie lange sollen wir noch warten?
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich verstehe Ihre Enttäuschung darüber, dass die vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland viel zu lange dauert und dass die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen im Alltag noch immer von gravierenden Barrieren und Ungerechtigkeiten geprägt ist.
Sie kennen sicherlich die Stimmen aus der SPD, die den unvollständigen Schutz vor Diskriminierung durch private Unternehmen im aktuellen Gesetzentwurf kritisieren. Der Grund, dass der Gesetzentwurf keinen wirksameren Hebel gegenüber privaten Unternehmen enthält, ist ein schmerzhafter politischer Kompromiss mit unserem Koalitionspartner, bei dem wir auf massiven Widerstand gestoßen sind.
Wir haben bei den letzten Bundestagswahlen nur 16,4 Prozent der Stimmen gewinnen können. Das ist die Realität, die uns dazu zwingt, bei der Umsetzung einer besseren Barrierefreiheit Schritt für Schritt vorzugehen. So konnten wir im aktuellen Gesetzentwurf durchsetzen, dass die Klagefristen von zwei auf vier Monate verdoppelt werden und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gestärkt wird. Das ist für die SPD ein Etappenziel. Ich werde weiter für das Recht auf volle gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung kämpfen.
Freundliche Grüße
Bernd Rützel

