Welche Änderungen am BGG Gesetzentwurf halten Sie für zwingend erforderlich? Werden Sie entsprechende Änderungsanträge einbringen?
Der Gesetzentwurf bleibt an entscheidender Stelle zu unverbindlich: Die Formulierung „unverhältnismäßige Belastung" bzw. „unbillige Härte" öffnet Unternehmen faktisch eine Hintertür, um sich aus der Pflicht zu ziehen – ohne dass klar definiert ist, wo die Grenze liegt. Zwingend erforderlich sind aus meiner Sicht: ein einklagbarer Anspruch auf angemessene Vorkehrungen mit echten Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen auch gegenüber privaten Anbietern, eine Beweislastumkehr zugunsten der Betroffenen sowie ein Finanzierungsmechanismus, der kleine Betriebe und Selbstständige bei der Umsetzung unterstützt, statt sie durch das Gesetz aus der Verantwortung zu entlassen. Auch der Abbau von Barrieren in bundeseigenen Bestandsbauten muss deutlich früher als 2045 erfolgen.
Die Linksfraktion hat diese Forderungen bereits in unserem Antrag „UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen" (21/5569) konkret formuliert. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales werde ich mich für entsprechende Nachbesserungen des Regierungsentwurfs einsetzen.

