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Armin Grau
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Frage von David L. •

Halten Sie den aktuellen BGG Entwurf für ausreichend, um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen? Falls Sie den Entwurf für unzureichend halten: Werden Sie ihm trotzdem zustimmen?

Als Mensch mit Behinderung warte ich seit 17 Jahren auf die Umsetzung der Menschenrechte aus der UN Behindertenrechtskonvention. Wie lange sollen wir noch warten?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr L.,

der vorliegende Regierungsentwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz ist nach meiner Einschätzung weder mit der UN-Behindertenrechtskonvention noch mit dem Diskriminierungsverbot nach dem Grundgesetz vereinbar. Dies wurde auch bei einer Anhörung im Sozialausschuss des Bundestages am 22. Juni 2026 von mehreren Sachverständigen gut begründet. Der wichtigste Kritikpunkt neben vielen weiteren war die pauschale Ausnahme jeglicher baulichen Maßnahmen oder Anpassungen bei Gütern und Dienstleistern für private Anbieter. Diese sollen laut Gesetzentwurf pauschal als "unbillig" gelten und eine Überforderung der Unternehmen darstellen. Das ist nicht akzeptabel und einem Gesetz, das Barrieren nicht entschlossen abbaut, sondern zementiert, werden wir Grünen auf keinen Fall zustimmen.

Eine detaillierte Zusammenstellung zur Anhörung - mit den vom Ausschuss erbetenen Stellungnahmen und auch unseren grünen Begleitantrag "Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen" - finden Sie auf der Webseite des Bundestages: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11_arbeit_soziales/anhoerungen/1174478-1174478

Mit freundlichen Grüßen,

Armin Grau

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