Antwort 19.02.2025 von Frank Junge SPD
Eine Anwendung des § 129 StGB auf politische Parteien wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und wird daher von uns abgelehnt.
Eine Anwendung des § 129 StGB auf politische Parteien wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und wird daher von uns abgelehnt.
Parteien dürfen nicht vorschnell kriminalisiert werden. Strafrecht gilt für Einzelne, Verfassungsgericht prüft Parteiverbote.
Die von Ihnen genannten Boote zählen bisher als Sportgeräte und sind somit bisher steuerfrei als Fahrzeug zu führen.
Ersetzung der NATO durch ein kollektives Sicherheitssystem in Europa