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Carl-Philipp Sassenrath
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Frage von Dominik U. •

Wie weit geht eigentlich der juristische Berufsethos in der Politik und wie halten Sie es mit der Zusammenarbeit mit der AfD?

Sehr geehrter Herr Sassenroth,

Ich möchte eine Frage zu ihrem Verständnis des Berufsethos in der Politik stellen.

In der vergangenen Legislatur wurde auch von ihrer Partei anderen Politikern die Kompetenz abgesprochen, weil diese Person zum Beispiel "von Wirtschaftspolitik keine Ahnung haben" (Zitat Merz).

Jetzt gehe ich davon aus, dass Sie als Jurist natürlich wissen, wie ein Gesetz auszusehen hat, damit dieses mit dem Grundgesetz im Einklang ist und man nicht einfach ein Gesetz im Bundestag beschließt und "dann mal schaut wie das BVerfg in Karlsruhe reagiert".

Da der Abgeordnete ja laut Verfassung nur seinem Gewissen verpflichtet ist - welche persönlichen Konsequenzen werden Sie für sich ziehen, wenn ein Gesetz als verfassungswiedrig eingestuft wird, welches sie mit Ihrer Ja-Stimme unterstützt haben?

Kann man davon ausgehen, dass Sie kein Gesetz unterstützen werden, was nur mit den Stimmen der AfD eine Mehrheit erlangen kann? Werden Sie sich Beispiele am Thüringen Projekt nehmen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dominik U.,

ich übe mein Amt als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter nach bestem Wissen und Gewissen aus. Das schließt die Treue zu unserer Verfassung mit ein. Nicht umsonst leistet der Bundeskanzler den Amtseid, „das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes [zu] wahren und [zu] verteidigen“. Dem sehe auch ich mich in meinem Amt verpflichtet. Mit meinem Gewissen ist eine Zusammenarbeit mit Parteien nicht vereinbar, die wesentliche Grundwerte unserer Gesellschaft und Grundpfeiler der Bundesrepublik in Europa und der Welt in Frage stellen. Der Unvereinbarkeitsbeschluss der Union in Bezug auf die AfD gilt.

Mit freundlichen Grüßen

Carl-Philipp Sassenrath

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