Bei der von Ihnen angesprochenen Hundesteuer handelt es sich um eine kommunale Aufwandsteuer. Zuständig für deren Erhebung, Verwendung und mögliche Zweckbindung sind ausschließlich die Städte und Gemeinden. Der Bund hat keine rechtliche Möglichkeit, die Einnahmen aus der Hundesteuer Tierheimen oder Tierschutzorganisationen zuzuweisen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 08.04.2026 von Alois Rainer CSU
Antwort 28.04.2026 von Lukas Reinken CDU
Die Vorwürfe gegen meine Fraktion entbehren einer Grundlage. Dies hat die neutrale Kommunalaufsicht mittlerweile eindeutig festgestellt.
Antwort 10.06.2026 von Helge Limburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vor diesem Hintergrund bin ich offen für eine fraktionsübergreifende Initiative, die diese kompetenzgerechte Aufgabenverteilung respektiert, die Vorschläge der Selbstvertretungsorganisationen (wie des Runden Tisches Triage) aufgreift und zugleich deutlich macht, dass wir langfristig eine stärkere Bundeskompetenz im Bereich Ethik und Gesundheit brauchen.
Antwort 13.04.2026 von Michael Thews SPD
Meine Entscheidungen treffe ich am Ende aber immer eigenständig.
Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD
Antwort 22.04.2026 von Claudia Moll SPD
Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer lehne ich derzeit ab