Sehr geehrter Herr Minister Rainer, warum wird die zu leistende Hundesteuer nicht an Tierheime bzw. Tierschutzorganisationen abgegeben? Dort würde das Geld dringend zur Versorgung gebraucht.
Sehr geehrter Herr Minister Rainer,
die Tierheime in Deutschland sind voll mit ausgesetzten und abgegebenen Tieren. Die Tierheimmitarbeiter geraten oft an ihre physischen und finanziellen Grenzen. Ohne die ehrenamtliche Unterstützung freiwilliger Helfer wäre die Versorgung der Tiere kaum möglich. Größtenteils können die Tierheime nur auf Spendenbasis aufrecht erhalten werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass immer wieder Tiere gezüchtet werden, oftmals unter unzureichenden Bedingungen (sowohl in Deutschland als auch in ganz Europa). Warum stoppt man diese "Zuchtanlagen" nicht, obwohl die Tierheime überfüllt sind? Damit verbunden wäre natürlich auch ein Verbot des Internethandels mit Tieren. Viele kranke Welpen werden dort angeboten und verkauft. Im Nachhinein landen auch diese Tiere im Tierheim.
Ein Kreislauf des Leidens ohne Ende, dokumentiert in verschiedenen TV-Sendungen.
Bitte treffen Sie Maßnahmen zur Lösung dieses Problems.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
B. B.
Sehr geehrte Frau B.,
Tierheime leisten eine unverzichtbare Arbeit bei der Aufnahme und Versorgung von Fund- und Abgabetieren und stoßen dabei vielerorts an personelle und finanzielle Grenzen.
Bei der von Ihnen angesprochenen Hundesteuer handelt es sich um eine kommunale Aufwandsteuer. Zuständig für deren Erhebung, Verwendung und mögliche Zweckbindung sind ausschließlich die Städte und Gemeinden. Der Bund hat keine rechtliche Möglichkeit, die Einnahmen aus der Hundesteuer Tierheimen oder Tierschutzorganisationen zuzuweisen.
Gleichwohl unterstützen viele Kommunen Tierheime bereits – etwa durch Zuschüsse, enge Kooperationen oder durch die Übertragung von Aufgaben wie die Versorgung von Fundtieren.
Gewerbliche Zuchtbetriebe und der Handel mit Tieren unterliegen in Deutschland der Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz und werden von den zuständigen Veterinärbehörden überwacht. Bei festgestellten Verstößen, insbesondere bei unzureichenden Haltungsbedingungen, können die Behörden Anordnungen bis hin zu Betriebsuntersagungen und Tierhalteverboten erlassen.
Deutschland setzt sich auch auf europäischer Ebene für strengere Regelungen und effektivere Kontrollen ein. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass die Europäische Union derzeit eine verbindliche Verordnung zum Schutz von Hunden und Katzen sowie zu deren Rückverfolgbarkeit vorbereitet, die europaweit einheitliche Mindeststandards für Haltung, Zucht und Vermittlung durch Zuchtunternehmer, Tierläden und Tierheime schaffen wird. Darin vorgesehen sind auch eine verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung sowie Vorgaben für den Internethandel. Die EU-Verordnung wird damit dazu beitragen, den Schutz von Tieren im Binnenmarkt nachhaltig zu stärken.
Die Internetseite des BMLEH enthält zum Thema „Welpenhandel“ weitere Informationen: https://www.bmleh.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/illegaler-welpenhandel.html
Vielen Dank für Ihr Engagement und freundliche Grüße
Alois Rainer

