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Michael Thews
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Frage von Kevin P. •

Wie vereinbaren Sie die Fraktions- und Koalitionsdisziplin mit dem freien Mandat nach Art. 38 GG, und wo ziehen Sie die Grenze zwischen parlamentarischer Ordnung und Gewissensfreiheit?

Sehr geehrter Herr Thews,

seit Jahren beobachte ich, wie die SPD durch Koalitionsdisziplin an Profil verliert. Oft scheint parlamentarische Ordnung schwerer zu wiegen als der offene demokratische Diskurs. Dabei besagt Art. 38 Abs. 1 GG eindeutig: Abgeordnete sind „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“.

Zwei Beispiele verdeutlichen diesen Konflikt:

Kanzlerwahl 2025: Das erste Scheitern von Friedrich Merz zeigte das Potenzial des freien Mandats, führte aber zu massivem Druck auf Abgeordnete zwecks Koalitionsräson.

Antrag zu afghanischen Flüchtlingen: Viele SPD-Abgeordnete stimmten gegen ihre Überzeugung, um den Koalitionsfrieden zu wahren.

Wie bewerten Sie dieses Spannungsfeld? Steht die Loyalität zum Koalitionsvertrag über der Gewissensfreiheit? Und warum lassen Sie diese zunehmende Disziplinierung der Abgeordneten nicht durch eine Organklage oder Normenkontrolle vom Bundesverfassungsgericht auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 38 GG prüfen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Bundestagsabgeordnete sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Das gilt auch für mich.

Gleichzeitig braucht es in einer Regierung Zusammenarbeit und Kompromisse, um etwas zu erreichen.

Meine Entscheidungen treffe ich am Ende aber immer eigenständig.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Thews

 

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