Wie vereinbaren Sie die Fraktions- und Koalitionsdisziplin mit dem freien Mandat nach Art. 38 GG, und wo ziehen Sie die Grenze zwischen parlamentarischer Ordnung und Gewissensfreiheit?
Sehr geehrter Herr K.,
seit Jahren beobachte ich, wie die SPD durch Koalitionsdisziplin an Profil verliert. Oft scheint parlamentarische Ordnung schwerer zu wiegen als der offene Diskurs. Dabei besagt Art. 38 Abs. 1 GG eindeutig: Abgeordnete sind „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“.
Zwei Beispiele verdeutlichen diesen Konflikt:
Kanzlerwahl 2025: Das erste Scheitern von Friedrich Merz zeigte das Potenzial des freien Mandats, führte aber zu massivem Druck auf Abgeordnete zwecks Koalitionsräson.
Antrag zu afghanischen Flüchtlingen: Viele SPD-Abgeordnete stimmten gegen ihre Überzeugung, um den Koalitionsfrieden zu wahren.
Wie bewerten Sie dieses Spannungsfeld? Steht die Loyalität zum Koalitionsvertrag über der Gewissensfreiheit? Und warum lassen Sie diese zunehmende Disziplinierung der Abgeordneten nicht durch eine Organklage oder Normenkontrolle vom Bundesverfassungsgericht auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 38 GG prüfen?

