Frage von Volker K. • 07.04.2024

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Die Inflationsausgleichsprämie ist im Zusammenhang mit der Preissteigerung eine zeitlich beschränkte freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie ist kein gesetzlicher Anspruch.
Die Thematik eines der Inflationsausgleichsprämie entsprechenden allgemeinen Steuerfreibetrages fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium für Finanzen (BMF).
Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie an Pensionär:innen erfolgt gemäß Ruhegehalts- und Anteilssatzes.