Antwort 25.08.2026 von Christian Hirte CDU
Die Prüfung und Genehmigung neuartiger Assistenzsysteme unterliegen rechtlich klar vorgegebenen Verfahren.
Die Prüfung und Genehmigung neuartiger Assistenzsysteme unterliegen rechtlich klar vorgegebenen Verfahren.
Tesla FSD (Supervised) ist in Deutschland noch nicht offiziell freigegeben, weil das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und andere EU-Behörden das System noch intensiv geprüft haben.
Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich die Weiterentwicklung automatisierter Fahrfunktionen.
Grundsätzlich spricht nichts gegen den Einsatz neuer Fahrerassistenzsysteme, sofern deren Sicherheit nachgewiesen ist und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.