Antwort 08.01.2026 von Konrad Körner CSU
Die Altersentschädigung ist Bestandteil der verfassungsrechtlich garantierten Entschädigung.
Die Altersentschädigung ist Bestandteil der verfassungsrechtlich garantierten Entschädigung.
Ihr Anliegen können wir verstehen, bitten Sie aber, sich bei gesundheitspolitischen Anfragen direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit – unter poststelle@bmg.bund.de – in Verbindung zu setzen.
Falls ein nettes Gespräch mit den Nachbarn nicht weiter führt, dann sollte der Vermieter auf diesen Missstand aufmerksam gemacht werden. Grundsätzlich sollte es so sein, dass der Staat/Gesetzgeber sind in die Ausgestaltung und privaten Lebensräume nur einmischen sollte, wenn dies notwendig ist.
Sehr geehrter Herr H
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.