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Andreas Silbersack
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Frage von Marion D. •

Warum wurde der Schutz erwachsener Privatpersonen und deren Privatwohnungen vor Passiv-Kiffen nicht bedacht?

Ich schließe mich plus meiner eigenen, direkten Frage den Fragen des Herrn Friedrich P. vom 11.04.2024 an, da diese Fragen nicht beantwortet und geklärt wurden.
Ich bin als erwachsene Privatperson einem Dauerkiffer, Mieter unter mir, ausgesetzt, der ganzjährig rund um die Uhr Haus und Umgebung unter diesen üblen Cannabis-Rauch setzt.
Es ist eine erhebliche Beeinträchtigung meiner Gesundheit und Lebensqualität ständig dem Cannabis-Rauch ausgesetzt zu sein und mich nicht dagegen wehren zu können. Es gibt weder möglich regelmäßig zu lüften, noch unbehelligt durch das Haus zum Aufzug (schwerbehindert) und nach draußen zu gelangen. Trotz geschlossener Türen und Fenstern zieht der Cannabis-Rauch tatsächlich durch Türritzen und verursacht bei mir extreme Kopfschmerzen, Übelkeit und Schlaflosigkeit. Ich vertage nun mal keine Drogen.
Selbst öffentliche Veranstaltungen im Freien sind für mich nicht mehr besuchbar.
Auch erwachsene Privatpersonen brauchen Schutz und klaren restriktiven Umgang.

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Antwort von FDP

Sehr geehrte Frau D.

Rauchen, Alkoholkonsum, Grillen und Cannabiskonsum in den eigenen vier Wänden ist grundsätzlich erlaubt. Dabei ist aber v.a. die gegenseitige Rücksichtnahme ggü. anderen Mietern eine wichtige Grundlage. Klare Einschränkungen durch Mietverträge oder Hausordnungen sind dem Vermieter überlassen. Falls ein nettes Gespräch mit den Nachbarn nicht weiter führt, dann sollte der Vermieter auf diesen Missstand aufmerksam gemacht werden. Grundsätzlich sollte es so sein, dass der Staat/Gesetzgeber sind in die Ausgestaltung und privaten Lebensräume nur einmischen sollte, wenn dies notwendig ist.

Viele Grüße

Andreas Silbersack

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