Sehr geehrter Herr Körner, Nachfrage.Können Sie verstehen daß Ihr Pensionsanspruch für 4 Jahre im Bundestag in Höhe der Durchschnittsrente als „Selbstbedienung“ wahrgenommen wird?MfG Patrik B.
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/durchschnittsrente-wie-viel-rente-die-deutschen-beziehen-03/100109822.html
Zitat:
"Das Privileg der Abgeordnetenpension muss fallen", so Luise Roither, Vorsitzende der Stiftung.
Zitat:
All jene Abgeordnete, die vorgeben, in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu wollen, könnten dies mit einem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag durchsetzen.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/politiker-pension-rente-einzahlen-system-110.html
Was hat die Altersversorgung mit einer unabhängigen Mandatsausübung zu tun,?Dafür gibt es die angemessenen Diäten.
Können Sie verstehen daß die Pensionshöhe von 71,5 % der letzten Besoldungsstufe bei Beamten von Rentnern als ungerecht empfunden wird , während für den normalen Rentner der immer verdienstabhängige Erwerb von Rentenpunkten über mindestens 45 Jahre Beitragspflicht als Berechnungsgrundlage dient?
Sehr geehrter Herr B.,
ich kann verstehen, dass die Altersversorgung von Abgeordneten von vielen Bürgerinnen und Bürgern als ungerecht empfunden wird. Wichtig ist mir jedoch der Hinweis, dass die Altersentschädigung kein Sonderprivileg, sondern Bestandteil der verfassungsrechtlich garantierten Entschädigung nach Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes ist. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1971 und im sogenannten Diäten-Urteil von 1975 festgestellt, dass das Abgeordnetenmandat ein Vollzeitamt ist und eine unabhängige Mandatsausübung eine angemessene Entschädigung einschließlich einer Altersabsicherung erfordert.
Während der Mandatszeit zahlen Abgeordnete keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, und diese Zeit gilt auch nicht als Dienstzeit im Beamtenversorgungsrecht. Die Altersentschädigung dient daher ausdrücklich dazu, die Versorgungslücke zu schließen, die durch den häufig notwendigen Verzicht auf eine andere, rentenbegründende Berufstätigkeit entsteht. Die Altersentschädigung ist an die Diäten gekoppelt, die ihrerseits an die Gehaltsentwicklung aller Deutschen gebunden sind. Steigen die Durchschnittsgehälter, steigen die Diäten; sinken die Durchschnittsgehälter (wie zuletzt während Corona), sinken auch die Diäten und damit die Altersentschädigung, die angesammelt wird.
Ergänzend möchte ich auf Ihren weitergehenden Vergleich mit der Beamtenversorgung eingehen: Auch hier kann ich nachvollziehen, dass die Orientierung an der letzten Besoldungsstufe im Gegensatz zur über Jahrzehnte beitragsabhängigen gesetzlichen Rente als ungerecht empfunden wird. Diese unterschiedliche Ausgestaltung beruht jedoch auf dem verfassungsrechtlich verankerten Alimentationsprinzip, das eine unabhängige und pflichtgebundene Amtsausübung sicherstellen soll.
Das bedeutet jedoch nicht, dass wir diese Regelung generell als unantastbar betrachten. In der CDU/CSU-Fraktion prüfen wir regelmäßig, ob Anpassungen möglich sind, etwa bei den Diäten oder Pensionen. Die nun eingesetzte Rentenkommission hat explizit auch den Auftrag, diese Aufteilung in verschiedene Altersvorsorgesysteme zu prüfen. Dem will ich nicht vorgreifen.
Gleichzeitig muss klar sein: Zieht man nicht nur Abgeordnete, sondern auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung ein, müssen die Gehälter der Beamten um den dann zu zahlenden Rentenversicherungsbeitrag erhöht werden. Das müsste unmittelbar und kurzfristig finanziert werden. Es wird also nicht günstiger, sondern die Kosten werden lediglich nach vorne verschoben. Da Beamte und Abgeordnete dann zudem eigene Ansprüche erwerben, stünde dem Umlagesystem insgesamt auch nicht mehr Geld zur Verfügung. Dies sollte man wissen, wenn man die gefühlte Ungerechtigkeit in dieser Frage anspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Konrad Körner

