Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz arbeitet derzeit an einem Entwurf zur Reform des Unterhaltsrechts.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 05.01.2026 von Bärbel Bas SPD
Antwort ausstehend von Olav Gutting CDU
Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD
Antwort ausstehend von Frauke Heiligenstadt SPD
Antwort 14.01.2026 von Adis Ahmetović SPD
Die Aufbewahrungsfristen für Belege wurden auf zehn Jahre verlängert werden, damit die Ermittlungen auch langfristig fortgeführt werden können.
Antwort 23.12.2025 von Thorsten Frei CDU
Wenn Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung über das 67. Lebensjahr hinaus weiterhin im Beamtenstatus hoheitlich tätig bleiben, können sie die steuerfreie Aktivrente nicht in Anspruch nehmen, da sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Werden sie jedoch mit Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert und nehmen anschließend eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, beispielsweise in der Privatwirtschaft, auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente erhalten.