
Scheidungskindern machen wir es einfacher, ihren Nachnamen zu ändern.
Scheidungskindern machen wir es einfacher, ihren Nachnamen zu ändern.
Seit dem 01.01.2020 sind Kinder ihren Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von € 100.000,00 zum Unterhalt verpflichtet. Zuvor gab es diese Grenze nicht, es kam lediglich auf den Selbstbehalt an.
Das Migrationspaket II befindet noch in Arbeit und mir ist leider nach wie vor nicht möglich, hierzu genaue Aussagen zu geben.
Wir haben uns viele migrationspolitische Maßnahmen vorgenommen, die wir Schritt für Schritt abarbeiten.
Oberste Richtschnur im Sorgerecht ist das Kindeswohl.
Wir werden in diesem Jahr zur Reform des Abstammungsrechts umfassende Vorschläge vorlegen.