Sehr geehrte Frau Heiligenstadt,werden auch die Höchstbeträge für Spenden für gemeinnützige Zwecke verdoppelt oder nur Parteispenden?MfG Patrik B.
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundestag-hoehere-steuerverguenstigung-fuer-gewerkschaftsbeitraege-und-parteispenden/100180566.html
Könnte mit diesem Gesetz nicht der Verdacht entstehen daß den Parteien nahestehende Spender ein Steuergeschenk zum Vorteil der Parteien erhalten?
Antwort ausstehend von Frauke Heiligenstadt SPD

