Frauke Heiligenstadt
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Frage von Patrik B. •

Sehr geehrte Frau Heiligenstadt,werden auch die Höchstbeträge für Spenden für gemeinnützige Zwecke verdoppelt oder nur Parteispenden?MfG Patrik B.

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundestag-hoehere-steuerverguenstigung-fuer-gewerkschaftsbeitraege-und-parteispenden/100180566.html

Könnte mit diesem Gesetz nicht der Verdacht entstehen daß den Parteien nahestehende Spender ein Steuergeschenk zum Vorteil der Parteien erhalten?

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